Was wäre wenn, der Wald um den Königsberg nicht Gemeindewald wäre?
Das neue saarländische Waldgesetz:
Historisch alte Waldstandorte im saarländischen Staatswald sollen von nun an vor dem Bau von Windkraftanlagen geschützt werden. Das neue Gesetz bietet zahlreiche Argumentationsgrundlagen, warum es auch auf die Potenzialfläche Königsberg Anwendung finden sollte, dei dem es sich um Gemeindewald handelt:
Anbei ein Auszug:
„Auf Grundflächen, auf denen sich seit mindestens 1817 Wald im Sinne des § 2 dieses Gesetzes befindet (Historisch alter Wald) stehen im Staatswald die Belange des Natur- und Bodenschutzes der Errichtung von baulichen Anlagen, die der Nutzung der Windenergie dienen, in der Regel entgegen.“
„Im Historisch alten Wald ist die Errichtung von baulichen Anlagen, die der Nutzung der Windenergie dienen unzulässig, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse für die Errichtung vorliegt. Ein überwiegendes öffentliches Interesse liegt vor, wenn am Errichtungsstandort in 150 MeterHöhe über dem Grund mindestens eine mittlere Windleistungsdichte von 321 W/m² gegeben ist und der Standort bereits erschlossen ist oder der Standort und die zur Erschließung des Standortes erforderlichen Flächen vorbelastet sind.“
Die Begründung für den Schutz von historisch altem Wald mit größtenteils unveränderten Wasser- und Naturkreisläufen und mit seiner hohen Speicherfähigkeit sollte gerade am Königsberg den Bau von Windrädern als unmöglich erscheinen lassen. Darüberhinaus haben unsere internen Berechungen ergeben, dass von der gesetzlich festgelegten Mindestwindleistung von 321 W/m2 lediglich knapp die Hälfte auf dem Königsberg erreicht wird!